Haftung / Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wir sind gegen die Folgen von Berufsfehlern versichert. Mit der Bestellung von Strafrechtlab.nl akzeptieren Sie, dass die Haftung von Strafrechtlab.nl, seinen Partnern und Mitarbeitern auf den Betrag begrenzt ist, den der Berufshaftpflichtversicherer gegebenenfalls auszahlt. Durch die Abtretung an Strafrechtlab.nl akzeptieren Sie ferner die Anwendbarkeit der von uns verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind dieser Auftragsbestätigung beigefügt. Sie können die Bedingungen im Büro einsehen und / oder auf Wunsch eine Kopie erhalten.


Gesetz zur Identifizierung von Diensten

Nach dem WID (Services Identification Act) muss Strafrechtlab.nl Kunden identifizieren, bevor sie Dienstleistungen erbringen können. Wenn Sie sich während des Einführungsgesprächs noch nicht identifiziert haben, werden Sie gebeten, dies in Absprache mit Ihrem anwesenden Anwalt zu tun. Wir behalten möglicherweise keine Kopie Ihrer ID in unserer Datei.


Streitigkeiten / Beschwerden

Unser Büro nimmt am Beschwerde- und Streitbeilegungsverfahren für die Anwaltschaft teil.

Wenn Sie mit der Qualität unserer Dienstleistungen oder mit der Rechnung unzufrieden sind, können Sie sich schriftlich an Herrn M. de Klerk wenden. Wenn wir mit Ihnen keine Beschwerden über unsere Dienstleistungen lösen können, können Sie Ihre Beschwerden beim Streitbeilegungsausschuss für die Anwaltschaft einreichen.

Alle Streitigkeiten infolge der Einrichtung und / oder Durchführung unserer Dienstleistungen, einschließlich aller Deklarationsstreitigkeiten, werden gemäß den Regeln des Streitbeilegungsausschusses für die Anwaltschaft beigelegt. Wenn es sich bei dem Streit um eine Abtretung eines Privatkunden handelt, enthalten die Bestimmungen verbindliche Hinweise, es sei denn, der Kunde wendet sich innerhalb eines Monats nach Bearbeitung der Beschwerde durch den Anwalt an das ordentliche Gericht. Im Falle einer Einziehung eines Anspruchs auf einen Privatkunden gilt eine verbindliche Beratung nur, wenn der Kunde den ausstehenden Betrag beim Streitbeilegungsausschuss hinterlegt. Wenn er dies nicht tut, gilt ein Schiedsverfahren für die Sammlung. Betrifft der Streit die Abtretung eines Geschäftskunden, sieht das Reglement ein Schiedsverfahren vor.